Autoversicherung

Man stelle sich folgende Situation vor: Ein Auto fährt auf der Autobahn und hat einen Reifenplatzer. Durch das Überraschungsmoment reißt der Fahrer das Lenkrad herum, bremst und touchiert dennoch die Leitplanke wobei er ein Verkehrsschild umfährt. Ihm selbst ist nicht passiert, sein Wagen ist aber stärker beschädigt. Weil er der Verursacher war, kann er dafür niemanden zur Rechenschaft ziehen und bleibt auf den Kosten sitzen. Doch was ist mit dem Schild und der Leitplanke?

Diese sind kein Allgemeingut und verursachen selbstverständlich auch Kosten, die natürlich bezahlt werden wollen. Und selbst bei nur einem Schild und dem Austausch des Leitbleches können diese Kosten in die Höhe schnellen und leicht einen vierstelligen Betrag erreichen. Was wäre dann erst gewesen, wenn man mit einem anderen Fahrzeug kollidiert wäre und es sogar Verletzte gegeben hätte? Alleine der materielle Schaden kann einen in den Ruin führen.

Genau aus diesem Grund ist die Haftpflichtversicherung für ein Auto gesetzlich vorgeschrieben und kein Fahrzeughalter darf seinen Pkw anmelden, ohne es versichert zu haben. Aber hätte die Versicherung auch den Schaden im obigen Beispiel am eigenen Fahrzeug übernommen?

Nein, die Haftpflichtversicherung zahlt nur für Schäden, die bei anderen verursacht wurde. Für die eigenen Schäden kommt die so genannte Kaskoversicherung auf, die sich in Teilkasko und Vollkasko unterteilt. Diese sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern können freiwillig abgeschlossen werden.

Die Teilkasko übernimmt zum Beispiel Schäden, die zwar von außen entstanden sind, wo aber keine gegnerische Haftpflichtversicherung greift, z.B. Hagelschäden, Marderbiss, Brand, Einbruch, Diebstahl etc.

Die Vollkasko greift noch weiter und übernimmt auch alle selbstverschuldeten Kosten. Im obigen Beispiel hätte also die Haftpflichtversicherung die Leitplanke und das Schild bezahlt, während die Vollkaskoversicherung für die Schäden am eigenen Fahrzeug aufgekommen wäre.